Kosten / Kostenübernahme

Jeder schwangeren Frau steht in Deutschland Hebammenhilfe zu. Auch im Wochenbett und darüber hinaus, bis zum Abstillen des Babys, kann jede Mutter Beratung und Hilfe bei Still- Ernährungsschwierigkeiten von der Hebamme erhalten. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. 

  • Krankenkassenleistungen für die Schwangere 

Eine schwangere Frau kann bei jeglichen Beschwerden sowie bei Wehen jederzeit und so oft wie notwendig die Hebamme aufsuchen, die Kosten dafür sind mit der Krankenkasse voll abrechnungsfähig.

  • Krankenkassenleistungen für Mutter und Kind im Wochenbett

In den ersten 10 Tagen nach der Geburt, darf die Hebamme bis zu 20 Beratungen  bzw. Hausbesuche machen.

Ab dem 11. Lebenstag des Babys bis zur 12. Woche können weitere 16 Leistungen (dazu gehören Hausbesuche, Besuche im Hebammen-Kiosk, aber auch telefonische bzw.  per WhatsApp Beratungen) mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

  • Krankenkassenleistungen für Mütter mit Babys nach der 12 Woche

Was viele Mütter von kleinen Babys nicht wissen : Bis zum Ende der Abstillphase bzw. bei nicht gestillten Babys bis zum 9. Monat, sind auch nach dem dritten Monat ihres Kindes noch 8 Beratungen zu Ernährungsfragen bei der Hebamme frei.

  • Was die Krankenkasse nicht bezahlt

Darüber hinaus gehende Leistungen müssen privat bezahlt werden. Dazu zählt z.B. die individuelle Geburtsvorbereitung (Kosten 60,- € ohne Partner bzw. 110,- € mit Partner) oder die therapeutische Bauchmassage nach der Geburt (Kosten 70,- €), aber auch wenn die Anzahl der Beratungen in Bezug auf Wochenbett, Stillen oder Babypflege das o.g. Kontingent der Krankenkassenleistung übersteigt.

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